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Unter “Betreuung” fallen die Kosten, die weder in der Hotellerie enthalten, noch vom KVG abgedeckt sind. Solche Kosten müssen somit vom Pensionär bezahlt werden.
Diese Kosten werden mit dem Betreuungszuschlag abgegolten. Im Alters- und Pflegeheim Tägerig beträgt der Betreuungszuschlag je nach Pflegestufe zwischen 20 und 25 Franken pro Tag. Die exakten Beträge sind in der Beilage zur Taxordnung aufgeführt.
Selbst zu bezahlen sind auch persönliche Dienstleistungen wie Transporte, Verpflegung von Gästen oder Flickarbeiten an persönlicher Wäsche.
Die zugehörigen Kosten sind in der Beilage zur Taxordnung aufgeführt, auf unserer Homepage auf der Seite Hotellerie zu finden.
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